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Private Rentenversicherung

Private Rentenversicherung

Mit lebenslangen Leistungen den Lebensstandard sichern
Die gesetzliche Rentenversicherung hinterlässt eine Einkommenslücke, die den gewohnten Lebensstandard gefährdet. Daher ist zusätzliche Alters­vorsorge zwingend nötig und viele Menschen suchen nach Lösungen. Eine davon ist die private Rentenversicherung, die als Produkt sowohl in der staatlich geförderten Alters­vorsorge, innerhalb der betrieblichen Altersversorgung oder als Basisrente eingesetzt werden kann.

Der größte Vorteil einer privaten Rentenversicherung ist die lebenslange Rentenzahlung. Der Versicherte erhält bis zu seinem Tod eine zusätzliche Rente, egal wie lang er lebt. Das erhöht die finanzielle Planbarkeit der eigenen Rentenphase enorm und kann Einkommenslücken schließen.

Aufgeschoben oder Sofortrente
Bei der privaten Rentenversicherung werden während der Ansparphase regelmäßig Beiträge eingezahlt, um später eine Rente aus dem angesammelten Vermögen zu beziehen (aufgeschobene Rente). Dabei sind die Produkte sehr flexibel und erlauben in der Regel zwischenzeitliche Entnahmen, Beitragsanpassungen und -pausen und zu Rentenbeginn sogar die Wahlfreiheit, ob man das Kapital auf einen Schlag oder eben als lebenslange Zusatzrente erhalten möchte. Beim Kapitalwahlrecht sollten in jedem Fall die steuerlichen Effekte vorher beachtet werden.

Die private Rentenversicherung kann aber auch sofort beginnen. Sinnvoll vor allem für Menschen, die kurz vor der Rente stehen und einen höheren Einmalbetrag in eine solche Sofortrente umwandeln wollen. Das Kapital wird dann sofort verrentet und der Versicherte erhält daraus eine vereinbarte lebenslange Rente.

Fakten zur privaten Rentenversicherung

  • Kapitalwahlrecht zu Rentenbeginn: lebenslange Rente oder Einmalzahlung
  • Hohe Flexibilität durch zwischenzeitliche Entnahmen, Zuzahlungen oder Beitragsanpassungen
  • Bei Todesfall während Rentengarantiezeit erhalten Hinterbliebenen die Rente
  • Bei lebenslanger Rente wird nur Ertragsanteil versteuert
  • Zusatzbausteine vereinbar (z.B. für Pflege und BU-Vorsorge)

Investmentkern entscheidend
Je nachdem wie die Beiträge während der Ansparphase investiert werden, fällt das Vermögen zu Rentenbeginn unterschiedlich hoch aus. Bei der „klassischen Variante“ werden die Beiträge und eine spätere Mindestrente bereits zu Vertragsbeginn garantiert. Bei der „Klassik“ steht daher Sicherheit an erster Stelle, was allerdings die Chancen auf eine höhere Rendite verringert.

Die Beiträge können auch chancenreicher (damit mit weniger oder ohne Garantie) investiert werden, indem die Beiträge in einen Investmentfonds bzw. ETF fließen. Hier stehen die Chancen im Vordergrund. Daher sind fondsgebundene Rentenversicherungen besonders geeignet, wenn eine längere Ansparphase zur Verfügung steht und damit zwischenzeitliche Marktrisiken ausgeglichen werden können. Bei den meisten Anbietern gibt es zudem Varianten, die Chance und Sicherheit kombinieren.

Die private Rentenversicherung ist eine der flexibelsten Lösungen innerhalb der Alters­vorsorge. Eine individuelle Beratung kann die Sparziele genau erörtern und in Abhängigkeit des eigenen Risikotyps, Dauer der Ansparphase und der persönlichen Einkommenssituation die beste Lösung finden. 


Rente gegen Einmalbeitrag

Rente gegen Einmalbeitrag

Einzahlen, und die Rente kann starten
Eine private Alters­vorsorge ist für die Sicherung des Lebensstandards im Alter heutzutage unerlässlich. Denn die gesetzliche Rente allein reicht dafür schon lange nicht mehr aus. Meist wird dabei über eine lange Ansparphase ein Vermögen aufgebaut, das zu Rentenbeginn in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt wird. Doch was, wenn bis zum Rentenbeginn gar nicht mehr so viel Zeit bleibt? Dann kann die Rente gegen Einmalbeitrag, auch Sofortrente genannt, eine gute Lösung sein.

Vermögen in lebenslange Rente umwandeln
Dafür wird der Einmalbeitrag in eine private Rentenversicherung eingezahlt, die dann sofort mit einer monatlichen Rentenzahlung beginnt – garantiert und ein Leben lang. Das ist insbesondere für Menschen sinnvoll, die kurz vor der Rente stehen oder sich bereits im Ruhestand befinden und einen höheren Einmalbetrag (zum Beispiel aus einer Erbschaft, Schenkung, Vermögensaufbau etc.) zur Verfügung haben. Das Kapital kann dann sofort verrentet werden und der Versicherte erhält daraus eine vereinbarte lebenslange Rente.

Fakten zur Rente gegen Einmalbeitrag

  • Lebenslange Rentenzahlung – egal wie alt der Versicherte wird
  • Steuervorteil: Es wird nur der Ertragsanteil der Sofortrente versteuert.
  • Wartezeiten möglich: Die Auszahlung muss nicht sofort beginnen, der Versicherte kann einen Beginn in der Zukunft festlegen
  • Rentengarantiezeit: Verstirbt der Versicherte innerhalb der Rentengarantiezeit, wird die Rente an die Hinterbliebenen bis zum Ende der Garantiezeit weitergezahlt.
  • Beitragsrückgewähr: Verstirbt der Versicherte (auch außerhalb der Rentengarantiezeit) wird das noch vorhandene Kapital an die Hinterbliebenen gezahlt
  • Rentenerhöhung möglich durch eine zusätzliche Überschussrente, die sich nach den erwirtschafteten Überschüssen richtet

Die Rente gegen Einmalbeitrag ermöglicht die sofortige Absicherung des Langlebigkeitsrisikos und ein zusätzliches Renteneinkommen – ein Leben lang. Eine individuelle Beratung kann die persönliche Situation berücksichtigen und die beste Vorsorgelösung für ein höheres Alterseinkommen finden. 


Riester-Rente

Riester-Rente

Zuschüsse vom Staat sichern
Der Staat hat ein hohes Interesse daran, dass seine Bürger beim Thema Alters­vorsorge selbst aktiv werden. Denn nur allein von der gesetzlichen Rentenversicherung wird es zunehmend schwerer, seinen Lebensstandard aufrecht zu halten. Um Anreize zu schaffen, das eigene Renteneinkommen zusätzlich aufzubessern, fördert der Staat verschiedene Lösungen und Produkte zur Alters­vorsorge. Hier ist die Riester-Rente mit ihren Zulagen, zum Beispiel für jedes Kind, ein bekanntes Beispiel.

Die staatlich geförderte Alters­vorsorge wurde weiter optimiert, um mit mehr Flexibilität und Transparenz den Aufbau des eigenen Vermögens attraktiver zu gestalten. Dadurch ergeben sich für jeden Sparer – je nach persönlicher Situation und Vorsorgezielen – ganz unterschiedliche Möglichkeiten sich Geld vom Staat zu sichern.   

Die wichtigsten Fördermaßnahmen bei der privaten Alters­vorsorge

  • Grundzulage von 175 Euro pauschal (wenn 4% des Vorjahresbrutto als Beitrag eingezahlt werden, max. 2.100 Euro)
  • Kinderzulage von 300 Euro pro Kind (ab 2008 geboren)
  • Berufseinsteigerbonus für junge Menschen (bis 25 Jahre) von einmalig 200 Euro 

Da die notwendigen Voraussetzungen für eine Förderung der Alters­vorsorge sehr unterschiedlich sind, ist eine umfassende Beratung dringend zu empfehlen. Darin können Sparziele formuliert und das dafür passende Konzept – unter Berücksichtigung aller Förderoptionen – erarbeitet werden. 


Rürup-Rente

Rürup-Rente

Basisrente mit Steuervorteilen
Seit 2005 gibt es die Basisrente, auch „Rürup-Rente“ genannt. Jeder kann eine solche Basisrente abschließen. Sie zahlt eine lebenslange Rente, eine einmalige Kapitalauszahlung oder Kündigung des Vertrages sind nicht möglich. Besonders lohnend ist sie für alle, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung oder ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen. Das trifft vor allem auf Selbstständige und Freiberufler zu. Der Staat hat für die Basisrente ein attraktives Förderpaket geschnürt, sodass die Vorsorge mit einer Basisrente auch für Gutverdiener oder Per­sonen, die höhere Beträge für ihre Alters­vorsorge aufbringen wollen, interessant ist.

Für wen ist die Basisrente besonders interessant?

  • Selbstständige, Freiberufler – da sie meist keine (hohen) Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwarten haben
  • Gutverdiener – da die steuerliche Förderung in der Ansparphase besonders hoch ist
  • Generation 50plus – da sie nur wenig Zeit bis zum Renteneintritt zur Verfügung haben und in dieser Zeit mit höheren Beträgen vorsorgen müssen

Wie funktioniert die steuerliche Förderung einer Basisrente?
Die Förderung der Basisrente ist denkbar einfach. Die Beiträge sind in der Ansparphase zu 100 Prozent steuerlich absetzbar. Im Gegenzug wird die Rente bei Bezug im Rentenalter besteuert (nachgelagert). Hier hat der Gesetzgeber eine Staffelung beschlossen, die abhängig vom Jahr des Renteneintritts ist: Wer 2025 in Rente geht, muss 83,5 Prozent seiner Basisrente versteuern. Jedes Jahr steigt dieser Anteil um 0,5%-Punkte, sodass erst ab 2058 die komplette Basisrente versteuert werden muss. Da im Rentenalter der persönliche Steuersatz oft geringer ist als zu Erwerbszeiten, lohnt die Basisrente insbesondere aus steuerlichen Aspekten.

Fakten zur Basisrente:

  • Lebenslange Leibrente
  • Keine Kapitalauszahlung oder vorzeitige Kündigung
  • Beiträge zu 100 Prozent steuerlich als Sonderausgabe absetzbar
  • Steuerlicher Höchstbetrag steigt jährlich, 2025 liegt er bei 29.344 Euro p.a. (Ledige) und 58.688 Euro p.a. (Verheiratete)
  • Nachgelagerte Besteuerung Anteil vom Jahr des Renteneintritts abhängig (ab 2058 zu 100%)
  • Investitionsfreiheit, da keine Bruttobeitragsgarantie verlangt wird

Die Basisrente kann aus unterschiedlichen Gründen für Sparer sinnvoll sein. Die steuerliche Förderung zählt zu den wichtigsten Aspekten. Auch die Investitionsmöglichkeiten, durch den Wegfall einer zwingenden Bruttobeitragsgarantie (wie beispielweise bei Riester oder in der bAV), eröffnen attraktive Anlagechancen mit höheren Renditen. Eine professionelle Beratung kann prüfen, ob und wie eine Basisrente auch in das persönliche Vorsorgekonzept passen kann. 


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